PRESSEMITTEILUNGEN
- 27.01.23
Betreute Taubenschläge ermöglichen
Wir möchten mit einem Antrag in der heutigen Landtagssitzung betreute Taubenschläge und -häuser ermöglichen.
- 27.01.23
Alleenfonds in Sachsen-Anhalt einführen
Wir fordern, dass ein Fonds aufgelegt wird, damit Alleen vervollständigt werden.
- 27.01.23
Transparenz ist für den Erfolg der Intel-Ansiedlung unerlässlich
Wir kritisieren die Landesregierung scharf für ihren intransparenten Umgang mit der Ansiedlung von Intel.
- 27.01.23
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss modernisiert werden
Wir stehen bereit für einen Reformprozess für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
- 26.01.23
Mehr Transparenz bei den Strukturwandel-Projekten
Wir appellieren beim Strukturwandel für mehr Beteiligung der Bürger*innen und des Landtages.
- 26.01.23
Krankenhäuser finanziell unterstützen, wenn Bundesförderung nicht ausreicht
In der Landtagsdebatte um die Finanzierung von Krankenhäusern sprechen wir uns dafür aus, Krankenhäuser in Not mit Landesgeld zu helfen, wenn die Finanzspritze im Rahmen des Entlastungspakets III der Bundesregierung nicht ausreicht.
- 25.01.23
Lex-Intel der Landesregierung ist verfassungswidrig
Das sogenannte Lex-Intel im Haushaltsentwurf der Landesregierung ist verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Landtagsjurist*innen im Auftrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
- 25.01.23
Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt absichern
Wir fordern mit einem Antrag in der kommenden Landtagssitzung, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt zu sichern.
- 24.01.23
Bestattungsgesetz wird endlich von der Landesregierung vorangetrieben
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zieht ihren Antrag zum Berichtsstand der Novellierung des Bestattungsgesetzes zurück, nachdem das Kabinett heute die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung beschlossen hat.
- 19.01.23
Landesregierung verfehlt das Ziel, den Lehrberuf attraktiver zu gestalten
Wir bewerten die Ergebnisse des Bildungsdialoges als ernüchternd.