Eine der zentralen Aufgaben von Politik ist die Gewährleistung sozialer Teilhabe aller Menschen. Mobilität wiederum ist Grundvoraussetzung für Teilhabe, weil die Mitwirkung etwa am Bildungssystem, am Arbeitsmarkt, an den Konsummöglichkeiten aber auch am Freundes- und Familienleben sowie der Zugang zu medizinischen oder kulturellen Angeboten (fast) immer ein gewisses Maß an Mobilität voraussetzt. Als Bedingung von Teilhabe gehört Mobilität damit zur Daseinsvorsorge und mithin zur Kernaufgabe staatlichen Handelns.
In diesem Sinne lautet unsere Kernfrage: Wie können wir die Mobilität aller Menschen unseres Landes nachhaltig garantieren sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen? Und dies unter den Rahmenbedingungen des demographischen Wandels, der Klimakrise und der Digitalisierung. Konkret wirft das folgende Fragen auf: Wie können wir die CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich deutlich senken? Wie können wir lebenswerte Städte und Dörfer mit möglichst wenig Abgasen und Motorenlärm und dafür mit mehr Raum für das öffentliche Leben gestalten? Und wie können wir eine Digitalisierung der Mobilität erreichen, die nutzerorientiert und nicht lediglich technikgetrieben ist?
Die folgenden Antworten auf diese Fragen wollen wir in ein zukunftsweisendes Gesetz zur Umsetzung der Mobilitätswende einfließen lassen. Denn es braucht mehr als schöne Worte und durchdachte Konzepte für die Mobilitätswende. Es braucht eine verlässliche finanzielle Förderung, normierte Standards und verbindliche konkrete Zielstellungen. Daher denken wir als Fraktion die Mobilitätswende im Rahmen eines umfassenden Mobilitätsgesetzes.
Die Eckpunkte dafür haben wir in Mobilität für alle - natürlich nachhaltig beschrieben.
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