»KOMPAKT« Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (Stand: 14.10.2020)

Was regelt die Landesbauordnung (LBO)?

Sie normiert Vorgaben zu Baustoffen, Baugenehmigungen und Ausführungen von Bauvorhaben. In erster Linie dient sie der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus definiert sie Standards und Verfahrensabläufe, zum Beispiel in Bezug auf Bauanträge, Barrierefreiheit oder etwa der Verpflichtung zur Errichtung von Spielplätzen bei Neubauten.

Die Landesbauordnung wird ökologischer. Was verbirgt sich genau dahinter?

Die Bauordnung reagiert auf die Klimakrise. Ein wichtiger Punkt ist, dass Holz als Baustoff gestärkt wird. Denn Holz ist sowohl klimaneutral als auch förderlich für die Wohngesundheit. Bisher war die Nutzung von Holz im Gebäudebau stark begrenzt. Neue Entwicklungen insbesondere im Bereich Brandschutz machen es nun möglich, Holz als Baustoff umfassend zuzulassen, auch für mehrstöckige Gebäude. Anstelle der üblichen Betonbauten samt ihrer hohen CO₂ Emissionen bei der Herstellung, können in Zukunft vermehrt Holzgebäude errichtet werden. Neben dem Klimaschutz fördern wir damit auch die wichtige Holzindustrie im Land. Das wird in den Paragrafen 14 und 29 geregelt.

Auch wird es den Kommunen nun gestattet, in ihren Bausatzungen verbindliche Vorgaben zu Fassaden- und Dachbegrünungen zu machen (Paragraf 85). Denn sie sind ein wichtiges Element, um die Temperaturen in den Städten zu regulieren. Gerade in Anbetracht der vergangenen und zu erwartenden Hitzesommer ist dies ein entscheidender Aspekt im Umgang mit der Klimakrise.

Sogenannte Schottergärten und ihre Verbote sind oft in der Diskussion, wenn es um ökologisches Bauen geht. Hat sich diesbezüglich etwas getan?

Ja, die Schottergärten werden verboten. In der Bauordnung (Paragraf 8) sind ein Versiegelungsverbot und eine Begrünungspflicht von unbebauten Flächen auf Grundstücken geschaffen worden. Damit stärken wir die Artenvielfalt, sichern die Versickerung des Wassers und tragen zur Kühlung der Städte bei. Es gibt allerdings für die Kommunen eine Öffnungsklausel, eigenständige Regelungen für unbebaute Flächen zu erlassen.

Wie wird die Mobilitätswende mit der neuen Bauordnung vorangebracht?

Die Bürokratie für Ladestationen für E-Autos wird abgebaut. Dafür wird die Errichtung von Ladestationen in die verfahrensfreien Bauvorhaben aufgenommen (Paragraf 60). Damit fördern wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Land, um die E-Mobilität flächendeckend ins Rollen zu bringen.

Die Kommunen können außerdem mehr Geld für Radabstellanlagen und Ladesäulen ausgeben. Wenn Bauherren weniger Parkplätze als vorgeschrieben bauen wollen, können sie eine sogenannte Ablösesumme an die Kommune zahlen. Bisher konnten diese Gelder nur für Maßnahmen im Bereich des motorisierten Verkehrs genutzt werden. Nun ermöglichen wir es den Kommunen, diese Gelder auch für Radabstellanlagen und Ladestationen zu nutzen (Paragraf 48).

Die sogenannte kleine Bauvorlagenberechtigung wird jetzt eingeführt. Was ist das?

Mit der kleinen Bauvorlagenberechtigung wird für Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Absolventen eines Architektur- und Ingenieurstudiums die Möglichkeit geschaffen, Gebäude der Klassen 1 und 2 zu planen und entsprechende Bauanträge einzureichen. Diese beiden Klassen umfassen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Meter mit maximal zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern. Die Bauvorlagenberechtigung für die verbleibenden Klassen 3 bis 5 obliegt weiterhin Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren mit einer zweijährigen Berufserfahrung. Die kleine Bauvorlagenberechtigung zielt auf eine Gleichbehandlung der genannten Professionen und folgt dem Prinzip „wer kann, der darf“.

Wird dadurch den Verbraucherschutz geschwächt?

Nein, denn die kleine Bauvorlagenberechtigung ist an eine Versicherungspflicht und eine Pflicht zur Fortbildung geknüpft. Handwerksmeisterinnen und Handwerkmeister sowie Absolventen eines Architektur- und Ingenieurstudiums können also nur bei einer ausreichenden Versicherung gegen Schadensersatzansprüche und regelmäßiger Fortbildung die kleine Bauvorlagenberechtigung für die Gebäudeklassen eins und zwei auch nutzen. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen, indem für alle Professionen die gleichen Regeln gelten.

Barrierefreiheit wird auch über die Bauordnung geregelt. Wird jetzt mehr dafür gemacht?

Barrierefreies Bauen ist für eine inklusive Gesellschaft unerlässlich. Ansonsten werden Barrieren und damit Diskriminierungen auf Jahrzehnte in Beton gegossen. Entsprechend haben wir die Vorgaben für Kitas und Schule konsequent verschärft (Paragraf 49). Frühere Ausnahmeregelungen streichen wir. Auch für Einrichtungen, die hauptsächlich von Menschen mit Behinderungen und älteren Personen genutzt werden, wurden die Vorgaben zur Barrierefreiheit angehoben.

Gibt es noch weiteren wichtigen Änderungen?

Wir ermöglichen jetzt, dass mobile Hühnerställe ohne bürokratisches Verfahren aufgestellt werden dürfen, wenn sie nicht größer als 130 Kubikmeter sind. Damit fördern wir die artgerechte Tierhaltung.

Gibt es weitere Sachen, die wir uns gewünscht hätten, die aber leider nicht in der Gesetzänderung Eingang gefunden haben?

Wir hätten uns im Bereich der Mobilität mehr vorstellen können. Dazu zählt:

  • eine Pflicht zum Bau von überdachten Radabstellanlagen bei Neubauten.
  • durch den Bau von Radabstellanlagen die Verpflichtung zum Bau von Autostellplätzen reduzieren zu können.
  • Die Zahl der Auto-Stellplätze, die bisher bei Neubauten verpflichtend zu bauen sind, zu reduzieren.
  • Der verpflichtende Bau von Ladestationen für E-Autos bei gewerblichen Neubauten
  • Die Pflicht, Leerrohre bei Neubauten zu legen, um nachträgliche Ladestationen zu ermöglichen.
Profilbild Cornelia Lüddemann

Cornelia Lüddemann

Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung, Ländliche Räume
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