25.01.2023

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt absichern

Wir fordern mit einem Antrag in der kommenden Landtagssitzung, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt zu sichern.

„Das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichend ambulante und stationäre Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung zu stellen. Es gibt Signale, dass das nicht mehr im ausreichenden Maß erfüllt wird. Wir fordern deswegen, dass das Land den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen absichert“, sagt Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.

„Der Zugang zu medizinisch durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen ist Teil von Frauengesundheit, weil das vor Gesundheitsschäden durch vermeintliche Selbsthilfe schützt. In Sachsen-Anhalt fehlt es jedoch oft an der Möglichkeit für Medizinstudierende, im Rahmen ihrer Ausbildung die Durchführung von Abbrüchen zu erlernen. Sie beklagen selbst diesen Mangel. Das Land soll deswegen im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen regelhafter Teil der Facharztausbildung wird.“

„Dafür müssen in Stellenausschreibungen der landeseigenen Kliniken die Durchführung und Ausbildung von Abbrüchen als Teil des Aufgabenbereichs der Gynäkologie vorgeschrieben werden. Denn bisher werden in manchen landeseigenen Kliniken aufgrund persönlicher Entscheidungen in der Leitungsebene keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das darf die Landesregierung nicht weiter zulassen. Sachsen-Anhalt braucht endlich ein öffentlich einsehbares Register, in dem Schwangere niedrigschwellig Informationen erhalten, wo und nach welchen Methoden Schwangerschaftsabbrüche möglich sind. Gleichzeitig muss die Schwangerschaftskonfliktberatung auskömmlich finanziert werden“, fordert Sziborra-Seidlitz.

„Verbote verhindern vor allem sichere Schwangerschaftsabbrüche und gefährden die Frauengesundheit. Die Fristenregelung ist ein halbgarer Kompromiss, der ungewollt Schwangere und Ärzt*innen stigmatisiert und sie zum Objekt heftiger Anfeindungen macht. Sie dürfen aufgrund eines Gesundheitseingriffes nicht weiter kriminalisiert werden. Der Schwangerschaftsabbruch muss auf Bundesebene außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Grundsätzliches Ziel bleibt, dass ungewollte Schwangerschaften vermieden werden.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation