Besonders kritisch ist, dass offenbar keine individuelle Abschussgenehmigung für ein eindeutig bestimmtes Tier erteilt wurde. Stattdessen galt eine pauschale Entnahmeerlaubnis über sechs Wochen. Der Jagdraum wurde auf acht Reviere ausgeweitet. Damit steigt das Risiko, dass nicht das verursachende Tier getroffen wird. Genau dieser Fall scheint nun eingetreten zu sein.
Offen ist außerdem, was mit den fehlenden Körperteilen des erlegten Wolfes geschah. Dem Wolfskompetenzzentrum wurde nach Aufforderung lediglich der Rumpf übergeben. Die Staatsanwaltschaft Dessau Roßlau ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Artenschutzrecht.
Wolfgang Aldag, naturschutzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie sorglos die Landesregierung mit einer streng geschützten Art umgeht. Pauschale Abschusserlaubnisse schaffen keine Sicherheit für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Sie erhöhen das Risiko von Fehlabschüssen. Wer Weidetiere schützen will, muss Herdenschutz verlässlich finanzieren, fachlich begleiten und überall dort ermöglichen, wo er gebraucht wird.“
Aldag fordert die Landesregierung auf, den Vorgang vollständig offenzulegen. „Die Landesregierung muss erklären, warum GW5506m erlegt wurde, obwohl GW4012m als Verursacher der Nutztierrisse galt. Sie muss offenlegen, wer den Abschuss veranlasst, begleitet und kontrolliert hat. Und sie muss klären, wo sich die fehlenden Körperteile befinden. Der Eindruck, dass hier ein streng geschütztes Tier nicht fachgerecht behandelt wurde, darf nicht stehen bleiben.“
Für Aldag ist klar: „Weidetierschutz und Artenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Schafe, Ziegen und Rinder brauchen Schutz. Wölfe brauchen klare Regeln und fachliche Kontrolle. Pauschale Jagd ersetzt keinen Herdenschutz. Sachsen-Anhalt braucht flächendeckende, kostendeckende und unbürokratische Unterstützung für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter.“
