12.10.2022

Wassergesetz muss dringend angepasst werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Wassergesetzes des Landes schnellstmöglich einzubringen. Das sagte Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Thema Wassermanagement.

„Bereits im Februar haben wir dazu im Landtag den entsprechenden Impuls gesetzt, das Wassergesetz zu ändern. Diese Gesetzesänderung muss allerhöchste Priorität haben. Auch ein möglicher zeitwilliger Ausschuss darf hier zu keiner Verzögerung führen“, so Aldag.

„Wenn die Koalition das geänderte Wassergesetz erst im Haushalt 2024 berücksichtigt, ist sie für mögliche Dürreschäden 2023 mitverantwortlich. Die Mittel müssen zusätzlich zur Artensofortförderung in den Haushalt 2023 eingestellt werden. Dieses grüne Erfolgsprogramm aus der letzten Legislaturperiode muss jedes Jahr mit mindestens fünf Millionen Euro ausgestattet werden. So konnten die Unterhaltungsverbände in den letzten Jahren schon viele kleine Projekte mit großem Effekt realisieren. Wer bei der Artensofortförderung spart, trocknet das Land aus.“

„Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Das Austrocknen Mitteleuropas ist ein schrecklicher Vorbote auf das, was unseren Nachfolgegenerationen noch bevorsteht. Jedes Zehntelgrad zählt, um die Folgen beherrschbar zu halten. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich ein Klimaschutzgesetz statt ein Zukunfts- und Klimakongress. Wir müssen zügig und konsequent handeln, anstatt zu labern.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation