Die jüngsten Berichterstattungen verdeutlichen, dass die bisherige Praxis zur Überprüfung der Zuschüsse verbesserungswürdig ist. Der Prüfungsturnus des Landesrechnungshofes über die Fraktionskostenzuschüsse sollte sich an den jährlichen Geschäftsprüfungen orientieren und daher jährlich in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Die aktuelle Verfahrensweise mit zum Teil mehr als einem Jahrzehnt später erfolgenden Prüfungen ist nicht sinnvoll. Es bedarf weiterhin einem gesetzlich ausdrücklich geregelten Rückforderungsrecht des Landtagspräsidenten für zweckwidrig verwendete Fraktionskostenzuschüsse und der Eröffnung des Rechtswegs über unterschiedliche Auffassungen.
Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer unserer Landtagsfraktion, führt dazu aus: „Zweckwidrige Verwendungen von Fraktionskostenzuschüssen sind in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Uns ist wichtig, dass wir hier Klarheit sowohl über das Verfahren als auch in der öffentlichen Kommunikation erhalten. Deswegen setzen wir uns für zeitnahere Überprüfungen ein. Bleiben unterschiedliche Auffassungen über die Zweckmäßigkeit der Verwendung bestehen, muss im Zweifel auch gerichtlich für Klarheit gesorgt werden. Dazu benötigen wir aber ein Rückforderungsrecht der zweckwidrig verwendeten Zuschüsse durch den Landtagspräsidenten. Zwar wurde ein solches Recht bereits in der Vergangenheit aus § 4 des Fraktionsgesetzes abgeleitet. Der jetzige Präsident sieht dies jedoch nicht als ausreichende Rechtsgrundlage an. Wir sprechen uns daher für eine klarstellende Änderung des Fraktionsgesetzes Sachsen-Anhalt aus.“
Foto: Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
21.08.2024
Stärkung des Landesrechnungshofes
Wir fordern das Prüfrecht des Landesrechnungshofs über die Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse zu stärken.Yves Rackwitz
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