„Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und anderwärtig geregelt werden. Denn die bisherige Regelung verhindert, dass es eine regelhafte Ausbildung zur praktischen Durchführung von Abbrüchen im Rahmen der Facharztausbildung gibt. Die Anzahl an Kliniken und Praxen, in denen ungewollt Schwangere einen Abbruch vornehmen lassen können, sinkt in Sachsen-Anhalt stetig. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird“, sagt Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„In Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht gewährleistet, dass in landeseigenen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichend ambulante und stationäre Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Deswegen muss die Landesregierung sicherstellen, dass in landeseigenen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden“, so Sziborra-Seidlitz.
Hier finden Sie das Policy Paper des Deutschen Juristinnenbundes.