11.09.2025

Neues Wassergesetz – längst überfällig, aber richtiger Schritt

Das neue Wassergesetz ist ein überfälliger, aber richtiger Schritt. Damit Sachsen-Anhalt Vorbild für nachhaltiges Wassermanagement wird, braucht es jedoch mehr als diesen Anfang – es braucht den politischen Willen, mutig nachzusteuern, wenn die Praxis es erfordert.


Zum heute im Landtag beschlossenen Gesetz zur Verbesserung des Wassermanagements erklärt Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher: „Was lange angekündigt war, wird nun endlich Realität: Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Wassergesetz. Für uns Grüne ist das nicht nur ein Gesetz, sondern ein Schritt in Richtung Zukunftssicherheit. Der Schutz unserer natürlichen Wasserressourcen gehört zu den drängendsten Aufgaben der Landespolitik – gerade angesichts von Dürresommern, Extremwettern und einem gestörten Landschaftswasserhaushalt.“

Bereits im Februar 2022 hatte Wolfgang Aldag in einem Antrag gefordert, den Wasserrückhalt prioritär gesetzlich zu regeln. Damals wurde der Vorschlag mit dem Verweis auf gründliche Prüfung vertagt – und seither seien wertvolle Jahre verloren gegangen. „Die Zeit hat gezeigt, wie dringend wir diesen gesetzlichen Rahmen brauchen. Umso mehr begrüßen wir, dass zentrale grüne Anliegen nun Eingang gefunden haben – etwa der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung und die Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts. Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Das neue Gesetz erkennt diese Realität an.“

Besonders hebt Aldag den Paradigmenwechsel beim Wasserrückhalt hervor: „Wir sehen nun gesetzlich verankert, was ökologisch längst geboten ist: Wasser soll nicht schnell abgeleitet, sondern in der Fläche gehalten werden. Das schützt vor Hochwasser, fördert die Grundwasserneubildung und schafft Lebensräume für bedrohte Arten.“

Kritisch sehen wir hingegen die geplante Anhebung des Versiegelungszuschlags: „Eine Erhöhung von 10 auf 20 Prozent erzeugt vor allem mehr Bürokratie – gerade für kleine Kommunen. Hier wurde eine Chance vertan, praktikablere Lösungen zu schaffen.“

Positiv bewertet Aldag die Experimentierklausel des Gesetzes: „Sie bietet Raum für innovative Maßnahmen – auch jenseits klassischer Stauanlagen. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass das Potenzial künstlicher Gewässer stärker berücksichtigt wird.“ Ein besonderes Lob richtet Aldag an die Unterhaltungsverbände: „Ohne ihre Erfahrung, ihren Einsatz und ihre Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern wären viele Maßnahmen nicht umsetzbar. Sie leisten vor Ort die Arbeit, die Landespolitik möglich macht.“

Abschließend betont Aldag: „Das neue Wassergesetz ist ein überfälliger, aber richtiger Schritt. Damit Sachsen-Anhalt Vorbild für nachhaltiges Wassermanagement wird, braucht es jedoch mehr als diesen Anfang – es braucht den politischen Willen, mutig nachzusteuern, wenn die Praxis es erfordert.“

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation