„Das zu errichtende Sondervermögen sollte gezielt der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie dienen. Damit beliebige Ressortwünsche einzelner Ministerien zu finanzieren, ist weder angebracht noch zulässig. Die Haushaltsdisziplin sowie die rechtlichen Vorgaben eines solchen Sondervermögens beschränken die Möglichkeiten auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen“, erklärt Meister.
„Neben dem Bezug zur Krise halten wir auch einen Nachhaltigkeitscheck für angebracht. Gerade im Wirtschaftsbereich muss der Weg aus der Krise nachhaltig sein und dem Klimaschutz dienen. Erste Berichte zum Sondervermögen deuten sehr vielfältige Einsatzbereiche mit vagem Bezug zur Bewältigung der Corona-Krise an“, konkretisiert Meister.
„Die immensen außerplanmäßigen Ausgaben zeigen, dass ein Nachtragshaushalt durch den Landtag unumgänglich ist. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber ist nun am Zug im ordentlichen Verfahren zügig die nötigen Mittel zur Bewältigung der die Corona-Pandemie sowie deren Folgen bereitstellen“, erklärt Meister abschließend.