06.02.2025

Koalition legt unausgereiften und rechtlich fragwürdigen Gesetzentwurf vor

Wir kritisieren den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes als unausgereift, rechtsunsicher und am eigentlichen Ziel vorbeigehend.


Obwohl im Landtag fraktionsübergreifend Einigkeit darüber besteht, dass digitale Dorfläden eine wichtige Rolle für die Nahversorgung im ländlichen Raum spielen, hat die Koalition einen Entwurf vorgelegt, der die rechtlichen Grundlagen ignoriert und stattdessen mit einer undifferenzierten Öffnungspolitik für automatisierte Geschäfte neue Probleme schafft.

Anstatt eine präzise, praktikable und verfassungskonforme Regelung für personallose Dorfläden mit klaren Begrenzungen einzuführen, ermöglicht der Gesetzentwurf der Landesregierung pauschal die automatisierte Sonntagsöffnung für sämtliche Geschäfte. Damit wird nicht nur der grundgesetzlich verankerte Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe untergraben, sondern auch die Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber digitaler Dorfläden gefährdet. Bereits jetzt haben die Landtagsjuristen erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs geäußert.

Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher, sieht darin eine verpasste Chance: „Die Koalition hätte einen rechtssicheren Rahmen für digitale Dorfläden schaffen können, der gezielt den ländlichen Raum stärkt. Stattdessen verabschiedet sie einen Gesetzentwurf, der Tür und Tor für automatisierte Geschäftsmodelle ohne jede Einschränkung öffnet. Das ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern auch rechtlich fragwürdig.“

Die Grünen-Fraktion hatte mit einem Änderungsantrag einen praktikablen und rechtssicheren Vorschlag eingebracht, der eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf maximal 150 Quadratmeter und eine Sortimentsbeschränkung auf Waren des täglichen Bedarfs vorsah. Dieses Konzept orientierte sich an bewährten Regelungen aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen und wurde auch vom Handelsverband im Fachgespräch empfohlen. Die Koalition ignorierte jedoch nicht nur diese Vorschläge, sondern entschied sich stattdessen für einen eigenwilligen Weg, der im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen steht.

„Es ist absehbar, dass dieser Gesetzentwurf vor Gericht keinen Bestand haben wird. Anstatt den ländlichen Raum gezielt zu unterstützen, setzt die Koalition auf einen planlosen Schnellschuss, der für mehr Unsicherheit sorgt, als dass er echte Lösungen bietet“, so Meister abschließend.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation