„Denkmale dürfen nicht abgerissen werden, lediglich um Sanierungskosten zu sparen. Das sollte insbesondere gelten, wenn die Gebäude im Besitz des Landes sind. Bei der Sanierung der Polizeiinspektion Magdeburg war in der ursprüngliche Planung vorgesehen, das Haus fünf für die polizeiliche Arbeit zu erhalten. Jetzt soll es allein zur Kompensation von Kostensteigerung für die anderen Gebäude des Projektes ersatzlos abgerissen werden und eine Leerstelle daraus entstehen. Mit unserem Antrag wollen wir den Abrissbeschluss aufheben und das Haus fünf sanieren“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die Zerstörung des Denkmals würde 2,2 Millionen Euro Sanierungskosten „sparen“ bei einem Gesamtumfang von 200 Millionen Euro, wobei der Verlust des Denkmalwertes und der Nutzfläche unbeachtet bleibt. Deshalb ist die Entscheidung lächerlich. Außerdem sendet Finanzminister Richter ein fatales Signal mit seiner Entscheidung, insbesondere an privaten Eigentümer von Denkmäler. Das Land muss Vorbild bei Denkmalen sein.“, so Meister.
„Der Landtag hat nun dem Finanzministerium und der Koalition eine Denkpause verordnet und den Antrag in dem Finanzausschuss überwiesen. Wir setzen selbstverständlich voraus, dass bis zum Abschluss der Beratungen der Abriss unterlassen wird.“