Noch in der Anhörung sprachen sich die Sachverständigen dafür aus, eine unbegrenzte Rückwirkung der Verleihung des Bachelor of Laws umzusetzen. Der entsprechende Verwaltungsaufwand wurde gerade auch von der Martin-Luther-Universität als begrenzt eingeschätzt.
Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, äußert sich wie folgt: „Wir haben in der Anhörung als Politiker ins Stammbuch geschrieben bekommen, einmal umzusetzen, was sich alle wünschen - in einem Punkt, der niemandem schadet. Die rückwirkende Verleihung des Bachelor of Laws ist eine Wertschätzung der erbrachten Leistung und ein Symbol der Anerkennung einzelner Lebensbiografien von Jura-Studierenden.“
„Wir haben uns entsprechend der Rücksprache des juristischen Beratungsdienstes des Landtages mit dem Justizministerium für eine Rückwirkung bis ins Jahr 2003 ausgesprochen. Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP haben offensichtlich auf halber Strecke den Mut verloren. Die Koalition hat nun die Rückwirkung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sogar erheblich verkürzt. Das ist falsch und schafft neue Rechtsunsicherheit“, betont Striegel.
Dabei war der Stichtag zum 1. Oktober 2003 mit Inkrafttreten der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung ein klarer und rechtssicherer Zeitpunkt. Denn es braucht für eine verfassungskonforme Setzung eines Stichtags einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von gleichen Sachverhalten. Diesen sehen die Koalitionsfraktionen nunmehr im Ausgleich für die Härten für Studierende während Corona. Bei der nun erfolgten Festsetzung des Stichtags auf den 31. März 2022 bleiben jedoch die Personen unberücksichtigt, die vor dem Stichtag bereits scheinfrei waren und sich während Corona auf das Staatsexamen vorbereitet haben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält die neue Stichtagsregelung für verfassungsrechtlich angreifbar und politisch mutlos.
