„Die Grundstrukturen des Jura-Studiums bestehen seit rund 150 Jahren. Sachsen-Anhalt ist zwar dabei reformfreudig und hat als erstes Bundesland eingeführt, dass Studieren das zweite juristische Staatsexamen elektronisch schreiben können. Doch eine Studie von iur.reform hat gezeigt, dass es noch erheblichen Reformbedarf gibt, insbesondere um die emotionale Belastung zu senken. Wir haben mit unserem Antrag daher Maßnahmen aufgegriffen, die leicht umzusetzen sind und die Symptomatik lindern können“, sagt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Das Studium ist immer noch stark auf das Staatsexamen ausgerichtet. Ein Scheitern am Ende des langen Studiums bedeutet einen Rückfall auf das Abitur. Ein Sicherheitsnetz fehlt. Wir wollen ermöglichen, dass im Jura-Studium einen Bachelorabschluss integriert wird. Studierende können sich dann befreit auf das Staatsexamen vorbereiten, da sie wissen, dass sie auf jeden Fall einen Hochschulabschluss erlangen. Das Staatsexamen selbst soll dabei nicht angefasst werden“, erklärt Striegel.
Weiter schlagen wir vor, die Prüfungskommission diverser zu besetzen und die unabhängige Zweitkorrektur der Staatsexamensklausuren. „Zwar gehört ersteres zur gängigen Praxis, es wäre jedoch auch richtig, dieses in die Verordnung hineinzuschreiben. Neuer Prüfungsstoff soll außerdem nur aufgenommen werden können, wenn alter herausgenommen wird. Die Breite und Fülle des Prüfungsstoffs verhindern die Konzentration auf das Wesentliche: Die juristische Methode. Auch das ist ein Beitrag zur emotionalen Entlastung.“