Cornelia Lüddemann erklärt: „190 Hitzetote sind ein unübersehbares Warnsignal. Doch die Landesregierung befindet sich beim Hitzeschutz weiter im Blindflug. Sie kann Hitzeinseln auf zehn Meter genau kartieren, weiß aber nicht, in welchen Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Menschen besonders darunter leiden. Wer die Gefahren nicht systematisch erfasst, kann die besonders gefährdeten Menschen auch nicht wirksam schützen.“
Für Schulen gibt es keine zentralen Katasterdaten. Zur Ausstattung von Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken werden ebenfalls keine Daten erhoben. Der Landesregierung ist zudem nicht bekannt, welche Krankenhäuser oder anderen Gesundheitseinrichtungen aufgrund fehlender Klimatisierung oder unzureichenden Wärmeschutzes besonders belastet sind.
In vielen öffentlichen Gebäuden beschränkt sich der Schutz auf Ventilatoren, Jalousien, Rollos oder Sonnenschutzfolien. In Krankenhäusern sind überwiegend nur sensible Funktionsbereiche wie Operationssäle und Intensivstationen klimatisiert. Gleichzeitig verweist das Land immer wieder auf die Verantwortung der Kommunen und der jeweiligen Träger.
„Die Landesregierung reicht die Verantwortung weiter und lässt Kommunen und Einrichtungen mit dem Problem allein. Doch Hitzeschutz darf weder vom Wohnort noch von der Finanzkraft eines Trägers abhängen. Gerade Kinder, Kranke, Pflegebedürftige und ältere Menschen brauchen verlässlichen Schutz“, so Lüddemann.
Auch bei der Förderung klafft eine Lücke. Ein eigenes Landesförderprogramm für Hitzeschutz gibt es nicht. Bestehende Programme erfassen entsprechende Maßnahmen lediglich teilweise oder als Nebeneffekt. Der Einbau von Klimaanlagen wurde im Rahmen der Städtebauförderung sogar als gehobener Standard abgelehnt.
Lüddemann abschließend: „Sachsen-Anhalt braucht endlich einen landesweiten Hitzeschutzplan, eine systematische Erfassung besonders belasteter Einrichtungen und eine gezielte Förderung für Verschattung, Begrünung, passive Kühlung und, wo notwendig, energieeffiziente Klimatisierung. Ventilatoren und Zuständigkeitsverweise retten im Ernstfall kein Leben.“
Anhang: KA 8/3873
Quelle: dpa 260806-930-492317/1
