Insbesondere die neuen Überwachungsbefugnisse und die Verlängerung des Präventivgewahrsams stehen im Fokus.
„Kurz vor der Veröffentlichung der Überwachungsgesamtrechnung auf Bundesebene neue Überwachungsbefugnisse einführen zu wollen, ist falsch“, erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt. „Anlasslose Massenüberwachung und die Verlängerung des Präventivgewahrsams auf bis zu 35 Tage sind massive Grundrechtseingriffe“, so Striegel. Sie machen Sachsen-Anhalt auch nicht sicherer und hätten beispielsweise den Anschlag von Magdeburg nicht verhindert. Denn hier hat es nicht an Kompetenzen von Sicherheitsbehörden gemangelt, sondern Informationen wurden nicht zusammengeführt und bewertet.
Weiterhin kritisiert der Abgeordnete: „Sicherheitsmaßnahmen müssen die Freiheit schützen, nicht gefährden. Der ständige Drahtseilakt von CDU-Innenminister*innen, Gesetze an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit auf den Weg zu bringen und die Auslagerung der Verantwortung an die Verfassungsgerichte, ist keine gute Sicherheitspolitik.“
Wir setzen uns für eine grundrechtsschonende Ausgestaltung von polizeilichen Befugnissen ein. Die Fraktion wird den Gesetzesentwurf intensiv und kritisch im Ausschussverfahren beleuchten.
![KI generiert: Das Bild zeigt ein beeindruckendes historisches Gebäude mit einer detailreichen Fassade und roten Dachziegeln. Im Vordergrund sind Bäume, eine Laterne und geparkte Fahrräder zu sehen.](https://gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de/_Resources/Persistent/a/c/f/b/acfba5c9eceef997f0b04d5146a5d292181392fe/IMG_8369_Webseite.jpg)
22.01.2025
Grundrechte unter Druck
Bei der geplanten Reform des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (SOG) in Sachsen-Anhalt haben wir erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.Yves Rackwitz
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