In der Plenardebatte zum Klimaschutzgesetz hat Wolfgang Aldag, klimapolitischer Sprecher, die Eckpunkte des Gesetzes und den wirtschaftlichen Nutzen konsequenter Klimapolitik für Sachsen-Anhalt herausgestellt. Aldag machte deutlich: Ohne Verbindlichkeit bleiben gute Pläne Stückwerk – mit klaren Zielen, Monitoring und Klimavorbehalt wird Klimaschutz zum Standortvorteil, weil er Planungssicherheit schafft, Innovationen befördert und Wertschöpfung im Land hält.
Das Klimaschutzgesetz setzt auf Verbindlichkeit statt Stückwerk: Es knüpft an die bestehenden Landesziele – darunter 100 Prozent Erneuerbare am Bruttostromverbrauch bis 2030 – an und unterfüttert sie rechtlich. Zugleich definiert es wirksame Sektorziele und legt konkrete Maßnahmenpakete für Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfall und Abwasser fest, damit alle Bereiche ihren Beitrag leisten. Ein ehrliches Monitoring mit jährlichen Treibhausgasbilanzen und vorausschauenden Projektionen zeigt transparent, ob Kurs und Tempo stimmen und wo nachgesteuert werden muss.
„Mit Freiwilligkeit allein wird das nichts. Unser Gesetz schafft klare Ziele, klare Verantwortlichkeiten und klare Kontrolle – damit Sachsen-Anhalt Kurs auf Klimaneutralität hält“, so Aldag. „Investitionen in den Klimaschutz modernisieren unseren Wirtschaftsstandort, stärken Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – im Handwerk, im Anlagenbau und in Forschung und Entwicklung.“
Mit dem Klimavorbehalt werden Entscheidungen des Landes systematisch auf ihre Klimawirkung geprüft, während die Landesverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht. So wird Klimaschutz zum Standortvorteil: Der Ausbau der Erneuerbaren, die Sanierung von Gebäuden, klimafreundliche Mobilität und eine nachhaltige Landwirtschaft sichern regionale Aufträge, stärken die heimische Wirtschaft und machen Sachsen-Anhalt unabhängiger von fossilen Importen.
Aldag mahnt: „Wir können entweder Getriebene des Wandels sein – oder wir gestalten ihn selbst. Mit diesem Klimaschutzgesetz entscheiden wir uns für das Gestalten.“
Wir sind für eine zügige Anhörung und die aktive Beteiligung von Verbänden, Kommunen und Öffentlichkeit. Ziel ist ein Klimaschutzgesetz, das Natur und Menschen in Sachsen-Anhalt schützt, bezahlbare Energie stärkt und die Modernisierung der Wirtschaft beschleunigt.

Grüne setzen auf Klimavorbehalt, Monitoring und starke Sektorziele
Mit diesem Klimaschutzgesetz entscheiden wir uns für das Gestalten.
Vor der Plenardebatte haben wir für unser Klimaschutzgesetz geworben. Der Entwurf schafft klare Ziele bis 2045, setzt auf einen verbindlichen Klimaschutzplan für alle Sektoren und ergänzt diesen um jährliche Bilanzen, Projektionen der Emissionsentwicklung sowie einen unabhängigen Klimabeirat. Beschlüsse der Landesregierung sollen künftig einem Klimavorbehalt unterliegen – also auf ihre Klimawirkung geprüft werden. Damit wird Klimaschutz von der Überschrift zur umsetzbaren Praxis, die Natur schützt und der Wirtschaft Planbarkeit gibt.
„Klimaschutz ist kein Luxus, den wir uns leisten müssen – er ist eine wirtschaftliche Chance, die wir uns nicht leisten können zu verpassen.“ so Wolfgang Aldag, klimapolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dringlichkeit und Chance zugleich bestimmen die Lage: Sachsen-Anhalts Emissionen sind nach jüngsten Einschätzungen zuletzt wieder gestiegen – ein deutliches Signal, dass Freiwilligkeit allein nicht reicht. Das Klimaschutzgesetz setzt deshalb auf klare Reduktionspfade bis 2045, knüpft an bestehende Landesziele an (u. a. 100 % Erneuerbare am Bruttostromverbrauch bis 2030) und verankert Monitoring und Projektionen, damit Fortschritte messbar werden.
„Wir machen Klimaschutz nicht zum Selbstzweck, sondern um das zu schützen, was uns trägt; unsere Lebensgrundlagen, unsere Gesundheit und unseren Wohlstand. Verbindliche Ziele schaffen Investitionssicherheit für Unternehmen und Aufträge für das Handwerk.“
Kernpunkte des Entwurfs:
• Zielgerüst: Klimaneutralität bis 2045; Zwischenziele bis 2030/2035/2040
• Sektorplan: Konkrete Minderungsziele und Maßnahmen für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfall/Abwasser – damit alle ihren Beitrag leisten
• Monitoring & Projektionen: Jährliche THG-Bilanz plus vorausschauende Emissionsprojektionen für mehr Steuerungsfähigkeit
• Klimabeirat: Unabhängiges, wissenschaftliches Gremium zur Beratung der Landesregierung
• Klimavorbehalt & Vorbildfunktion: Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie Programme des Landes werden auf Klimawirkung geprüft; die Landesverwaltung geht voran
Hier gehts zum unserem Gesetzentwurf.