20.02.2025

Gesetz ist rechtswidrig und realitätsfern!

In der heutigen Landtagssitzung kritisierte Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Wirtschaft und Kommunales, den Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes.


„Der vorliegende Gesetzentwurf ist völlig untauglich, um mehr Einzelhandel in kleineren Orten zu schaffen. Im Gegenteil: Er erhöht den Wettbewerbsdruck auf kleine Dorfläden und gefährdet damit deren Existenz“, betonte Meister.

Meister bemängelte am Gesetz vor allem die fehlenden Beschränkungen hinsichtlich der Größe der Geschäfte und des Sortiments. „Das öffnet den großen Einzelhandelsketten Tür und Tor, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen – während die kleinen Dorfläden auf der Strecke bleiben. Das führt nicht zu mehr Einzelhandel in den Dörfern, sondern zu weniger“, so Meister weiter.

Kritik übte er an der fehlenden Anhörung und der oberflächlichen Beratung im Ausschuss: „Trotz der komplexen juristischen Materie gab es nicht einmal eine Anhörung. Die einzige Beratung im Ausschuss erfolgte zudem parallel zur Bereinigungssitzung des Finanzausschusses. Das wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht.“

Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der das Gesetz „vom Kopf auf die Füße stellt“. Meister erklärte: „Wir wollen die Sonntagsöffnung auf kleine Läden von bis zu 150 Quadratmetern beschränken und das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs begrenzen, um die Öffnung rechtskonform zu gestalten. So könnten Dorfläden tatsächlich gefördert und die Lebensqualität im ländlichen Raum gestärkt werden.“

Abschließend stellte Meister klar: „Ohne unseren Änderungsantrag werden wir dieses Gesetz ablehnen. Die Koalition verspielt hier eine große Chance, den ländlichen Raum zu beleben und gleichzeitig den Sonntagsschutz zu wahren. Spätestens wenn die Klagen der Gewerkschaften gegen dieses Gesetz eingereicht werden, wird auch die Koalition ihren Irrweg einsehen müssen.“

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation