„Seit Jahren ist es erkennbar, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist. Das festzustellen, dafür bedarf es keines Geheimdienstes. Dass die Möglichkeit zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz nunmehr auch gerichtlich bestätigt wurde, zeigt: Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD auch im Sinne des Gesetzes vor. Diese Feststellungen werden auch Einfluss auf das am Verwaltungsgericht anhängige Verfahren zum Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt haben“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Festzuhalten bleibt auch: Verfassungsfeindlichkeit und die Arbeit als Beamter schließen sich aus. Beamtinnen und Beamte mit AfD-Parteibuch müssen Entscheidungen treffen. Man kann nicht Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Partei sein und gleichzeitig sein Gehalt vom Staat beziehen. Aus Sicht der grünen Landtagsfraktion ist auch klar, dass die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung keine Fördermittel vom Land für politische Bildung erhalten darf“, so Striegel.