„Polizeidrohnen können eine sinnvolle Ergänzung für die Arbeit der Polizei sein. Mit ihnen kann Geld und Personal gespart werden, zudem können einfacher und schneller Erkenntnisse gewonnen werden. Die Einsatzfelder und vor allem auch die Grenzen des Drohneneinsatzes müssen jedoch klar gesetzlich geregelt werden. Der Einsatz kann nicht dauerhaft auf die polizeiliche Generalklausel im Polizeigesetz (SOG) gestützt werden. Bei bedeutsamen Grundrechtseingriffen braucht es eine spezifische gesetzliche Grundlage und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diese unverzüglich auf den Weg bringt“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Der Einsatz von Drohnen kann problematisch werden, da ganz neue Möglichkeiten der Überwachung entstehen. Einem Eindringen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und einer schleichenden Ausdehnung des Einsatzes von Drohnen mit Auswirkungen auf Grundrechte muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden“, so Striegel.