„Die Vorteile liegen auf der Hand: Mehr Fitness für die Beamtinnen und Beamten, weniger CO2 für mehr Klimaschutz sowie keine Extrakosten für das Land. Bisher dürfen Beschäftigte in der Privatwirtschaft und auch seit 2020 Beschäftigte der Kommunen ein Dienstradleasing über eine Gehaltsumwandlung abschließen. Wegen der derzeitigen Gesetzeslage ist dies aber für Beamtinnen und Beamte untersagt. Wir wollen deshalb das Gesetz an dieser Stelle anpassen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.
„Das Landesbesoldungsgesetz steht bisher im Weg. Die anfallende monatliche Leasingrate wird vom Bruttolohn des Arbeitgebers abgezogen. Infolgedessen ergibt sich eine Verringerung der Bruttobezüge des Beamten, was dem Verbot des Besoldungsverzichts entgegensteht. Deshalb bedarf es einer eng ausgelegten Ausnahmeregelung, die das Verbot des Besoldungsverzichts für den Fall des freiwilligen Dienstradleasings per Gehaltsumwandlung außer Kraft setzt. Eine solche begründete Ausnahme des Verbots des Besoldungsverzichts ist rechtlich notwendig und juristisch sauber. Das hat ein Gutachten des Gesetzgebung- und Beratungsdienst bestätigt.“
Der Antrag wurde in den Finanzausschuss überwiesen.