Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag wahrscheinlich Erfolg hätte. Besonders schwer wiegt nach der Analyse der Angriff auf Menschenwürde und Demokratieprinzip. Die AfD teile Menschen in unterschiedliche Wertigkeiten ein, mache Gruppen verächtlich und grenze sie gezielt aus. Neu ist nach dem Gutachten zudem der Blick auf die Verfolgung politischer Gegner. Wer politische Gegner aus dem demokratischen Prozess drängen will, greift das Herz der Demokratie an.
Während die AfD vor Gericht immer wieder Niederlagen erlebt, verlieren wir in Sachsen-Anhalt Zeit. Das Verfahren über die Feststellung der AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ruht aktuell. Auch die Entscheidung über die Zulassung zur Berufung in den Verfahren, Mitgliedern der AfD die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, steht seit über einem Jahr aus.
Striegel fordert weiter: „Wir brauchen mehr Tempo und Taten, die scharfen Worten folgen. Obwohl sich die AfD weiter radikalisiert, zögern Landesregierung, Bundesregierung und Bundestag, eine Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Das bereitet mir große Sorgen. Die AfD schafft für ihre Anhänger eine eigene Realität und setzt damit unsere Gesellschaft unter Druck.“
„Eine Prüfung durch ein unabhängiges Gericht würde Klarheit schaffen. Drei Millionen Datenpunkte sollten reichen, um das Offensichtliche ernst zu nehmen. Die entscheidende Frage wird nicht sein, ob ein einzelner Nachweis einer gerichtlichen Beweiswürdigung standhält, sondern ob wir schaffen, das Offensichtliche nicht zu ignorieren.“
