„In der letzten Legislatur war die Verordnung, die unserer Fraktion so wichtig war, auf der Zielgerade. Zum Schaden vieler Pflegebedürftiger hat Finanzminister Michael Richter damals einen Rückzieher gemacht und die Verordnung nicht mitgezeichnet. Mit dem Corona-Sondervermögen wurden jetzt für umfangreiche bauliche Investitionen Fördergelder freigegeben, aber leider ohne moderne bauliche Standards. Die Politik muss ihre Erwartungshaltung benennen und diese als Rahmen fixieren“, sagt Susan Sziborra-Seidlitz, sozialpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Es geht um wesentlich mehr als eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent. Es geht darum sämtliche Standards von der Mindestgröße der Zimmer, über die Sanitärausstattung bis hin zur technischen Ausstattung und insbesondere auch den Hitzeschutz endlich auf ein modernes Niveau zu heben. Von Verschattungsmöglichkeiten an Fenstern, entsprechenden Ansätzen der Kühlung durch Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Begrünung rund um die Einrichtungen ist da vieles möglich und nötig. Auch die Einrichtung von gesonderten klimatisierten Hitzeschutzräumen ist dabei zu diskutieren.“
„Aufgrund der fehlenden Landesverordnung gelten rein formal die Regelungen des Bundes, und zwar aus dem Jahr 1978 und zuletzt geändert 2003. Darin finden sich noch hanebüchene Vorgaben wie ein WC pro acht Bewohnerinnen und Bewohnern. Diese alten Zöpfe gilt es nun endlich für eine würdevolles und selbstbestimmtes Leben auch im Alter abzuschneiden“, so Sziborra-Seidlitz.