11.12.2023

Corona-Notlage ist keine rechtssichere Begründung für neue Schulden

Wir lehnen ab, eine Corona-Notlage für 2023 und 2024 für den Nachtragshaushalt festzustellen. 

„Umso länger die Kernzeit der Pandemie vorbei ist, umso schwieriger lässt sich das noch ernsthaft als Notlage im eigentlichen Sinn des Wortes erklären. Die Pandemie muss kausal für die beschlossenen Maßnahmen sein. Es gibt einige Maßnahmen, die nachvollziehbar sind. Es gibt Teile, die zunehmend Richtung Realsatire abgleiten. Es fällt mir schwer zu glauben, dass wir ohne die Pandemie auf die Digitalisierung der Landesverwaltung verzichtet hätten. Gründe, die an den Haaren herbeigezogen sind, oder nur irgendeinen pandemietechnisch positiven Effekt haben, reichen nicht aus, um die Schuldenaufnahme rechtssicher zu machen“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

„Die jetzt schlicht vorgenommene Umetikettierung der Jahreszahlen der Schuldenaufnahmen löst lediglich ein formales Problem. Ich empfinde es als absurd, ernsthafte langfristige Haushaltspolitik davon abhängig zu machen, ob einem immer ein hinreichender Grund für eine Notlage einfällt. Das Corona-Sondervermögen gehört eigentlich in den regulären Haushalt.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation