„Die Landesregierung hat dank unseres Antrags den Bedarf für die Streichung des Schädlingsstatus erkannt. Sobald der Schädlingsstatus fällt, können Städte und Gemeinden bestimmten Personen erlauben, Tauben zu füttern. So werden betreute Taubenhäuser mit artgerechter und ausreichender Fütterung ermöglicht. Das ist tierschutzgerecht“, sagt Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„Zugleich werden die Taubenpopulation durch den Eieraustausch und die Kotverschmutzungen im öffentlichen Raum reduziert. Ich erwarte, dass die Ministerin die Verordnung schnellstmöglich ändert“, fordert Frederking und fügt hinzu: „Bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben alle anderen Bundesländer den Schädlingsstatus bereits gestrichen. Es ist folgerichtig, dass Sachsen-Anhalt nachzieht.“
Hintergrund:
In mehreren Rechtsprechungen und vom Robert-Koch-Institut wurde festgestellt, dass Stadttauben keine obligatorischen Gesundheitsschädlinge sind und von ihnen keine besonderen Gefährdungen auf die menschliche Gesundheit ausgehen.