Im heutigen Sozialausschuss wurde eine Beschlussempfehlung beschlossen, die diese Entscheidung positiv bewertet und eine Auswertung ein Jahr nach Inkrafttreten wünscht. Laut Ministerin Petra Grimm-Benne soll die Verordnung in den nächsten Tagen in Kraft treten.
„Die Landesregierung hat dank unseres Antrags erkannt, dass die Stadttauben aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung gestrichen werden sollten. Jetzt können Städte und Gemeinden rechtssicher bestimmten Personen erlauben, Tauben zu füttern. Damit sind betreute Taubenhäuser endlich möglich“, sagt Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„In einigen Orten in Sachsen-Anhalt gibt es Initiativen von Privatleuten, die Taubenhäuser aufstellen wollen. Jetzt können sie endlich ihr Vorhaben umsetzen. Betreute Taubenhäuser oder Taubenschläge gewährleisten, dass die Tauben artgerecht und in ausreichender Menge gefüttert werden. Da sich die Tiere hauptsächlich im Taubenhaus aufhalten werden, wird der öffentliche Raum viel weniger mit Taubenkot verschmutzt. Zudem wird die Taubenpopulation reguliert, indem die Eier gegen Gipseier ausgetauscht werden. So wird es insgesamt weniger freilebende Tauben geben und die Tiere werden so besser vor Leid und Elend geschützt. Es ist ein wichtiger Schritt für weniger Verschmutzung, weniger Tiere und mehr Tierschutz hierzulande.“
Die Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt war seit 1996 nicht mehr geändert worden. Sachsen-Anhalt gehörte mit Mecklenburg-Vorpommern zu den zwei letzten Bundesländern, die den Tauben einen Schädlingsstatus zugewiesen haben, obwohl von ihnen keine besondere gesundheitliche Gefährdung für den Menschen ausgeht. Das wurde mehrmals in Rechtsprechungen und von Instituten dargelegt.