26.03.2026

AUTOBAHNPOLIZEI BESSER SCHÜTZEN

Antwort der Landesregierung zeigt Lücke bei Arbeitsschutz für Autobahnpolizei 
Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Problemen bei der Sichtbarkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten an Autobahnen erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Landesregierung erkennt das deutlich erhöhte Unfallrisiko für Polizeivollzugsbeamte auf Autobahnen an, zieht aber nicht die nötigen Konsequenzen. Gerade wenn aus Temperaturgründen keine Warnjacke getragen wird, fehlt es offenbar an den vorgeschriebenen reflektierenden Flächen an Oberkörper und Beinen. Warnschutzklasse 3 darf aber nicht nur bei schlechter Sicht oder in einzelnen Tragevarianten gelten, sie muss für die Autobahnpolizei im Hochgeschwindigkeitsverkehr durchgängig sichergestellt sein.“

Striegel kritisiert weiterhin: Die Landesregierung begründet den Warnschutz vor allem mit Regen, Nebel und Dunkelheit. Die eigentliche Gefährdung auf Bundesautobahnen entsteht jedoch vor allem durch hohe Fahrgeschwindigkeiten – und zwar auch bei Tageslicht: „Wer im fließenden Verkehr auf Autobahnen arbeitet, braucht jederzeit maximale Sichtbarkeit. Das hohe Gefährdungsrisiko verlangt Warnschutzklasse 3 mit reflektierenden Flächen an Rumpf, Armen und Beinen.“

Die EN ISO 20471 ist die maßgebliche Norm für Warnschutzkleidung. Sie legt fest, dass hochsichtbare Schutzkleidung die Trägerin oder den Träger bei Tageslicht durch fluoreszierendes Hintergrundmaterial und bei Dunkelheit durch retroreflektierende Elemente frühzeitig erkennbar machen muss. Entscheidend ist dabei die Gefährdungsbeurteilung: Je höher das Risiko, übersehen zu werden, desto höher sind die Anforderungen an die Schutzklasse.

Link zur Antwort der Landesregierung.
KA 8_3603.pdf

Yves Rackwitz

Presse und Kommunikation