Dafür wurde heute ein Antrag in den Landtag eingebracht. „Während es für den direkten Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken ein Gesetz gibt, das diese Kaufgeschäfte reguliert und einschränkt werden, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Anteils-Kauf an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen. Wir meinen, dass diese Gesetzeslücke im Bodenverkehrsrecht geschlossen werden muss.“, sagte Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„Share Deals finden erst seit einigen Jahren statt und Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sie mit großer Dynamik zunehmen. Die Beteiligungen an Unternehmen werden von kapitalkräftigen Großinvestoren wie Holdings, Stiftungen, Versicherungen, Banken, Einzelhandelsunternehmen oder Möbelhäusern getätigt. Diese können die oft zweistelligen Millionenbeträge zahlen. Regional verankerte Landwirtinnen und Landwirte können da nicht mithalten und gehen leer aus“, erklärte Frederking die Problematik von Share-Deals. „Anteilskäufe müssen erfasst und transparent werden. Es müssen Prozedere entwickelt werden, damit sich auch landwirtschaftliche Betriebe vor Ort an Anteilskäufen beteiligen können.“
„Investorinnen und Investoren, für die kurzfristige und maximale Gewinne im Fokus stehen, haben kein Interesse an langfristigen Strategien. Die Wertschöpfung von der Fläche soll in der Region bleiben. Denn letztendlich entscheiden Eigentums- und Besitzverhältnisse auch darüber, wie und welche Landwirtschaft betrieben wird. Ohne Grund und Boden ist Landwirtschaft nicht möglich, deshalb handelt es sich hier um eine Existenzfrage.“
Der Antrag wurde in Ausschüssen überwiesen.