15.04.2024

Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs regeln

Wir sprechen uns dafür aus, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. 

Nachdem heute der Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht wurde, fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür auf Bundesebene einzusetzen. Dazu sagt Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion:  
„Die Kommission hat festgestellt, dass die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase einer Schwangerschaft nicht haltbar ist. Das ist ein wichtiges Zeichen. Das lässt nur einen Schluss zu: Paragraf 218 im Strafgesetzbuch muss weg. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird“, so Sziborra-Seidlitz.

„Der Paragraf 218 stigmatisiert und kriminalisiert ungewollt Schwangere und diejenigen, die ihnen helfen. Er erschwert den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Realität von Frauenleben und ein Bestandteil von Frauengesundheit. Und Frauengesundheit gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Ein nicht sicherer Zugang gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation